Kanzleierfolg: Schmerzensgeld und Schadensersatz nach misslungener Brustvergrößerung

Schmerzensgeld für Brustvergrößerung
Schmer­zens­geld für Brust­ver­grö­ße­rung: Oft ver­an­lasst das Stre­ben nach Schön­heit die Betrof­fe­nen zur Operation

Es gibt vie­le Grün­de, war­um sich Frau­en für eine ope­ra­ti­ve Brust­ver­grö­ße­rung ent­schei­den. Ange­fan­gen bei der Bewäl­ti­gung von Erkran­kun­gen, nach star­ker Gewichts­ab­nah­me bis hin zum allei­ni­gen Wunsch, die Kör­per­äs­the­tik zu ver­än­dern: Es gibt vie­le Moti­ve für eine sol­che Ope­ra­ti­on. Dar­aus hat sich ein Markt ent­wi­ckelt, denn mit Brust­ver­grö­ße­run­gen lässt sich gutes Geld ver­die­nen. Eine Brust­aug­men­ta­ti­on – so der Begriff für den Ein­griff in der medi­zin­si­chen Fach­spra­chen – kos­tet meh­re­re tau­send Euro. Kor­rek­tur- und Fol­ge­ope­ra­tio­nen sind oft noch wesent­lich teu­rer. So über­rascht es nicht, dass auch wir als Kanz­lei für Medi­zin­recht immer wie­der mit Fäl­len der plas­ti­schen Chir­ur­gie befasst sind.

Auch unseriöse Anbieter führen die operative Brustvergrößerung durch

Dass nicht jeder Markt­teil­neh­mer seri­ös und qua­li­fi­ziert ist, zeigt sich zum Leid­we­sen der Betrof­fe­nen oft­mals erst nach der Ope­ra­ti­on. Beim Betrach­ten des Ergeb­nis­ses bereu­en vie­le Frau­en, über­haupt den Schritt gegan­gen zu sein, ihre Brust ver­grö­ßern zu las­sen. So war es auch in unse­rem Fall. Eine grö­ße­re und für ihre Ange­bo­te sehr bekann­te Ein­rich­tung im Bereich der ästhe­ti­schen Medi­zin in Ber­lin ope­rier­te durch einen ihrer Ärz­te eine jun­ge Frau, die sich erhoff­te, ihre Ästhe­tik ver­bes­sern zu kön­nen. Nach der ope­ra­ti­ven Brust­ver­grö­ße­rung waren die Brüs­te völ­lig defor­miert; die Brust­war­zen stan­den „kreuz und quer“, nur nicht dort, wo sie sein soll­ten. Auch die Prä­pa­ra­ti­on der Implantat­ta­schen erwies sich als dürftig.

Es ist uns gelun­gen, mit der Gegen­sei­te einen Ver­gleich aus­zu­han­deln. Die­ser Ver­gleich beinhal­tet ein weit über­durch­schnitt­li­ches Schmer­zens­geld und die Kos­ten für die Fol­ge­be­hand­lung in einer seriö­sen Kli­nik. Zusätz­lich über­nimmt die Gegen­sei­te unse­re Anwalts­kos­ten, so dass die Betrof­fe­ne hier­mit nicht belas­tet ist. Mit einem Ver­gleich las­sen sich Fäl­le rela­tiv unkom­pli­ziert been­den. Bei­de Sei­ten müs­sen ein­ver­stan­den sein. Aller­dings hat ein Ver­gleich auch Risi­ken — die anwalt­li­che Bera­tung ist unbe­dingt erforderlich!

Wir gehen davon aus, dass die Betrof­fe­ne über den Ver­gleich mehr Geld erzie­len konn­te als durch ein mög­li­ches Urteil. Auch die­se Fra­ge kann aber nur im Ein­zel­fall betrach­tet wer­den und ist anwalt­lich zu prüfen.

Aufklärungsrüge, Behandlungsfehler, Schaden

Ope­ra­tio­nen zur Brust­ver­grö­ße­rung haben selbst­ver­ständ­lich Risi­ken. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der Ent­täu­schung der Betrof­fe­nen, wenn sie die Ope­ra­ti­ons­fol­gen erle­ben und das End­ergeb­nis sehen. Vor der Brust­aug­men­ta­ti­on muss daher eine umfang­rei­che Auf­klä­rung erfol­gen. Wie inten­siv die­se erfol­gen muss, hängt nach der Recht­spre­chung von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Ob im kon­kre­ten Fall eine hin­rei­chen­de Auf­klä­rung erfolgt ist, prü­fen wir im anwalt­li­chen Gespräch und der anschlie­ßen­den Fall­be­ar­bei­tung. Eine „Mas­sen­ab­fer­ti­gung“ ist bei der Auf­klä­rung jedoch voll­kom­men fehl am Platz. Wenn falsch auf­ge­klärt wur­de, haf­ten der Arzt oder die Kli­nik jedoch nicht zwangs­läu­fig. Auch hier muss anwalt­lich genau geprüft wer­den, ob hier­für die wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen vorliegen.

Ein Behand­lungs­feh­ler kann eben­falls vor­lie­gen. Unse­re Kanz­lei hat im Medi­zin­recht eine beson­de­re Qua­li­fi­ka­ti­on: Wir ver­ei­nen die medi­zi­ni­sche und juris­ti­sche Stu­di­en­ab­schlüs­se in einer Kanz­lei und koope­rie­ren zusätz­lich mit wei­te­ren Ärz­ten. Dies erleich­tert die Ein­schät­zung der Fäl­le. Medi­zi­ni­sche Begrif­fe sind für uns All­tag; kei­ne böh­mi­schen Dör­fer. Oft hel­fen schon nach­be­han­deln­de Ärz­te durch ihre Attes­te wei­ter. Gut ist stets ein Gedächt­nis­pro­to­koll der betrof­fe­nen Frau. Auch die Ein­ho­lung von Gut­ach­ten ist mög­lich. Letzt­ver­bind­lich kön­nen jedoch nur gericht­li­che Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten die Fra­ge nach dem Behand­lungs­feh­ler klä­ren. Nicht jedes schlech­te Ergeb­nis einer Ope­ra­ti­on zur Brust­ver­grö­ße­rung ist auch ein Behandlungsfehler!

Als Scha­dens­er­satz wer­den Schmer­zen und das wei­te­re Lei­den unter Ope­ra­ti­ons­fol­gen durch ein Schmer­zens­geld aus­ge­gli­chen. Dar­über hin­aus kom­men wei­te­re Scha­dens­po­si­tio­nen in Betracht, etwa ein Ver­dienst­aus­fall oder Nach­be­hand­lungs­kos­ten. Gera­de eine Kor­rek­tur­ope­ra­ti­on kann Betrof­fe­ne schnell finan­zi­ell über­for­dern, wenn sie das Geld für die Brust­ver­grö­ße­rung müh­sam zusam­men­ge­spart haben. Die Fra­ge des Scha­dens­um­fangs gehö­ren in die indi­vi­du­el­le anwalt­li­che Beratung.

Anwaltliche Vertretung empfehlenswert

Aus der Erfah­rung her­aus blo­cken Schön­heits­kli­ni­ken oft ab. Juris­ti­sche Lai­en kön­nen schwer ein­schät­zen, ob sie wirk­lich einen Anspruch gegen ihre frü­he­ren Behand­ler haben oder nicht. Eine anwalt­li­che Bera­tung hilft hier wei­ter. Aus der Erfah­rung vie­ler Fäl­le her­aus kön­nen wir im Bereich der ästhe­ti­schen Medi­zin fun­dier­te Ein­schät­zun­gen abge­ben. Wenn auch Sie eine Bera­tung und ggf. eine Ver­tre­tung in Ihrem Fall wün­schen, neh­men Sie ein­fach Kon­takt mit unse­rer Kanz­lei auf und ver­ein­ba­ren einen Ter­min zur Bera­tung. Ger­ne hel­fen wir Ihnen wei­ter — nicht nur bei miss­lun­ge­ner Brust­ver­grö­ße­rung, son­dern auch bei ande­ren medi­zin­recht­li­chen Anlie­gen.

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