Medizinrecht – mit dem Blick des Arztes und des Anwalts.
Dr. Sebastian Krahnert ist Fachanwalt für Medizinrecht und approbierter Arzt. Mit dieser Doppelqualifikation hat er sich einen Namen gemacht, im Recht der stationären Abrechnung als bundesweit anerkannter Experte. Er vertritt Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten.
Derzeit tätig als Partner der Kanzlei Krahnert Krahl + Partner, Reinhardtstraße 47A, 10117 Berlin.
und approbierter Arzt
Unser Unterschied
Medizin und Recht aus einer Hand, in jedem unserer Bereiche
Im Medizinrecht entscheidet sich fast jeder Fall an medizinischen Fragen: an einer Kodierung, einem Behandlungsverlauf, einem Gutachten. Weil Dr. Krahnert Arzt und Anwalt ist, bewerten wir diese Fragen selbst, statt sie nur weiterzureichen.
Für Krankenkassen
Ob eine Krankenhausrechnung korrekt ist, hängt an Diagnosen, Prozeduren und Verweildauern. Wir prüfen Behandlungsakten und MD-Gutachten medizinisch und leistungsrechtlich und führen das Verfahren mit diesem Wissen, bundesweit und bis vor das Bundessozialgericht.
Für Ärztinnen und Ärzte
Approbations- und Berufsrechtsverfahren drehen sich oft um Behandlungsvorwürfe oder gesundheitliche Eignung. Wir verstehen den klinischen Alltag und argumentieren auf Augenhöhe mit Behörden, Kammern und Gutachtern.
Für Patientinnen und Patienten
Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, zeigt sich in Befunden, Zeitabläufen und der Dokumentation. Wir lesen die Patientenakte mit ärztlichem Blick und sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Chancen einschätzen.
Schwerpunkt mit bundesweitem Ruf
Stationäre Abrechnung: vertreten bis zum Bundessozialgericht
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt hat sich Dr. Krahnert mit seiner Doppelqualifikation als Arzt und Jurist einen Namen gemacht. Im Recht der stationären Abrechnung ist er bundesweit anerkannter Experte.
- Alle Instanzenregelmäßig vor Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet, vor den Landessozialgerichten und vor dem Bundessozialgericht
- SchulungenInhouse-Schulungen und Seminare für Prüfteams, Leistungsabteilungen und Justiziariate von Krankenkassen
- Rechtsprechung im Blickfortlaufende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zu PrüfvV, Kodierung und Aufrechnung
Leistungsbereiche
Unsere Bereiche im Überblick
Klicken Sie auf einen Bereich für Einzelheiten. Alle Rechtsgebiete erläutert die Seite Medizinrecht im Überblick.
Für Krankenkassen und SozialversicherungsträgerKrankenhausabrechnung und RegressAbrechnungsprüfung, PrüfvV, Aufrechnung, Verjährung, Regress nach § 116 SGB X
- Betreuung von mehreren tausend Verfahren für gesetzliche Krankenkassen, mit einer sehr hohen Erfolgsquote
- Fortlaufende fachliche Evaluation jedes Falls in medizinischer und leistungsrechtlicher Hinsicht
- Kodier- und Fehlbelegungsfragen aus ärztlicher Sicht bewertet,
MD-Gutachten kritisch geprüft - Bundesweit anerkannte Expertise: Dr. Krahnert tritt regelmäßig vor Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet, vor den Landessozialgerichten und vor dem Bundessozialgericht auf
- Schulungen und Seminare für Prüfteams, Leistungsabteilungen und Justiziariate
- Regress nach § 116 SGB X für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsträger
Für Ärztinnen, Ärzte und KlinikenApprobation, Berufs-, Straf- und ArbeitsrechtApprobation in Gefahr, Kammerverfahren, Ermittlungsverfahren, Arbeitsverträge
- Schnelles Handeln bei drohendem Widerruf oder Ruhen der Approbation, einschließlich Eilrechtsschutz
- Approbation, Berufsrecht, Strafverfahren und Arbeitsplatz zusammen gedacht: ein Team, eine abgestimmte Strategie
- Vertretung vor Approbationsbehörden, Ärztekammern, Berufs- und Verwaltungsgerichten
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Kenntnis- und Fachsprachprüfung
- Weiterbildungs-, Oberarzt- und Chefarztverträge, Befristung, Kündigung
- Vertraulich und kollegial: Beratung durch ein Team mit einem Arzt an Bord
Für Patienten und GeschädigteArzthaftung, Personenschaden und OpfervertretungBehandlungsfehler, Unfälle, Tierbisse, Gewalttaten, Nebenklage
- Medizinische Auswertung der Patientenakte im Team, mit ärztlichem Sachverstand
- Kenntnis der Gegenseite: Aus der Arbeit für Krankenkassen wissen wir, wie Versicherer und Medizinischer Dienst Behandlungsfehler prüfen
- Arzthaftungsfälle aller Fachrichtungen, Beispiele siehe unten
- Personenschäden nach Unfällen und Tierbissen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Dauerschäden
- Opfer von Gewalttaten: Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Entschädigung nach SGB XIV
Für Kliniken, Verbände und KrankenkassenSeminare, Schulungen und VorträgeInhouse-Schulungen, Einsteigerseminare, Fachvorträge
- Inhouse-Schulungen für Prüfteams: PrüfvV, Aufrechnung, Kodierung vor Gericht, Regress
- Medizinrecht für Berufseinsteiger: für Kliniken, Klinikverbünde und Berufsverbände
- Fachvorträge auf Tagungen und Kongressen, auch auf Englisch
- vor Ort, online
Beispiele aus der Praxis
Wenn Stunden und Messwerte entscheiden
Die folgenden Beispiele zeigen, warum ärztliches Fachwissen bei der Bearbeitung solcher Fälle den Unterschied macht. Unser Team bearbeitet Arzthaftungsfälle aller Fachrichtungen.
Sepsis
Wurden Warnzeichen, Laborwerte und Vitalparameter rechtzeitig bewertet? Kam die Antibiotikatherapie rechtzeitig?
Geburtsschäden
Sauerstoffmangel unter der Geburt, Schulterdystokie, verzögerte Sectio: CTG und Geburtsdokumentation aus ärztlicher Sicht.
Hodentorsion
Bei akuten Hodenschmerzen zählt jede Stunde. Wird eine Torsion bei Kindern und Jugendlichen übersehen, droht der Verlust des Hodens.
Regress nach § 116 SGB X
Für Kranken- und Pflegekassen: Durchsetzung übergegangener Ansprüche nach Behandlungsfehlern, Unfällen und sonstigen Schädigungen.
Nächste Veranstaltungen
Kontakt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen
Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2026 werden Mandatsanfragen von der Kanzlei Krahnert Krahl + Partner, Reinhardtstraße 47A, 10117 Berlin, entgegengenommen und bearbeitet.
Telefon (030) 2205683-0
post@krahnert-medizinrecht.de
