Nebenklage: aktive Opfervertretung im Strafverfahren

Die Neben­kla­ge bie­tet Opfern von Straf­ta­ten und ihren Ange­hö­ri­gen die Mög­lich­keit, Inter­es­sen aktiv in das Straf­ver­fah­ren gegen den mut­maß­li­chen Täter ein­zu­brin­gen. Im klas­si­schen Straf­pro­zess ist eine Mit­wir­kung der Men­schen, die einer Straf­tat zum Opfer gefal­len sind, oder ihrer Ange­hö­ri­ge meist auf das Auf­tre­ten als Zeu­ge beschränkt. Die Neben­kla­ge bie­tet wei­ter­ge­hen­de Mög­lich­kei­ten und Rech­te. Sie schafft die Gele­gen­heit, neben dem Staats­an­walt selbst oder durch einen per­sön­li­chen Rechts­an­walt als Opfer­an­walt ver­tre­ten aktiv in den in den Pro­zess ein­zu­wir­ken und so die Inter­es­sen des Opfers zu wah­ren. Als Kanz­lei für Medi­zin­recht sind wir viel­fach mit ent­spre­chen­den Fäl­len befasst. Dane­ben haben wir einen Schwer­punkt im Per­so­nen­scha­dens­recht, so dass wir auch außer­halb medi­zi­ni­recht­li­cher Pro­blem­stel­lun­gen die Opfer von Straf­ta­ten oder Ange­hö­ri­ge in der Neben­kla­ge vertreten.

Wer ist zur Nebenklage berechtigt und wann kann sie erhoben werden?

Nicht in jedem Straf­ver­fah­ren ist es mög­lich, als Neben­klä­ger auf­zu­tre­ten. § 395 StPO lis­tet die mög­li­chen Anwen­dungs­fäl­le auf.

Opfervertretung im Rahmen der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens in Berlin
Wir ver­tre­ten Opfer von Straf­ta­ten im Rah­men der Neben­kla­ge und des Adhäsionsverfahren

Dabei han­delt es sich ins­be­son­de­re im fol­gen­de Fälle:

  • Sexu­al­de­lik­te
  • Mord, Tot­schlags- und Körperverletzungsdelikte
  • Straf­ta­ten gegen die per­sön­li­che Freiheit
  • Nöti­gung
  • Aus­set­zung
  • Ver­stoß gegen Kontaktverbote
  • Straf­ta­ten nach dem Gewaltschutzgesetz
  • patent- und mar­ken­recht­li­che Fälle

Gera­de im Bereich vom Mord, Tot­schlag (hier eine Bei­spiel über eine erfolg­rei­che Neben­kla­ge­ver­tre­tung bei Tot­schlag) und Kör­per­ver­let­zun­gen ver­tre­ten wir viel­fach Opfer bzw. Ange­hö­ri­ge, weil in die­sen Ver­fah­ren das Straf­ver­fol­gungs­in­ter­es­se beson­ders hoch ist. Die Neben­kla­ge kann mit­tels einer Anschluss­erklä­rung zu jedem Zeit­punkt des Ver­fah­rens erho­ben wer­den, frü­hes­tens ab der Erhe­bung der Ankla­ge durch den Staatsanwalt.

Warum lohnt sich die Nebenklage?

Der Neben­klä­ger hat im Pro­zess eige­ne Ver­fah­rens­rech­te (§§ 397 ff. StPO). Dadurch kann er aktiv und direkt in das pro­zes­sua­le Gesche­hen ein­grei­fen. So gel­ten bei­spiels­wei­se für den Neben­klä­ger Akten­ein­sichts­rech­te, Ableh­nungs­rech­te, Fra­ge­rech­te und Beweis­an­trags­rech­te (§ 397 I StPO), wodurch der Neben­klä­ger das Ver­fah­ren vor­teil­haft in gewünsch­te Rich­tun­gen len­ken und unmit­tel­ba­re Infor­ma­tio­nen gewin­nen kann. Die­se Rech­te kann er über den gesam­ten Zeit­raum aus­üben, da der Neben­klä­ger ein stän­di­ges Teil­nah­me­recht hat (§ 397 I 1 StPO). Fer­ner kann der Neben­klä­ger gegen das Urteil selbst Rechts­mit­tel ein­le­gen. Die Erfolgs­aus­sich­ten der Ankla­ge sind ins­ge­samt durch die „Ver­stär­kung“ der Staats­an­walt­schaft deut­lich erhöht. Am Ende hält der Opfer­an­walt in der Regel ein Plä­doy­er, so dass das Ver­fah­ren mit zwei Plä­doy­ers auf der Sei­te der Ankla­ge, aber nur mit einem auf Sei­ten der Ver­tei­di­gung endet. Die Inter­es­sen des Opfers wer­den daher deut­lich gestärkt.

Kosten der Nebenklage

In spe­zi­el­len Fäl­len, wie etwa bei (ver­such­tem) Mord und Tot­schlag, hat der Gesetz­ge­ber ange­ord­net, dass die Staats­kas­se die Kos­ten des Opfer­an­walts trägt. Abhän­gig vom Auf­wand wer­den dadurch alle oder die über­wie­gen­den Kos­ten der anwalt­li­chen Ver­tre­tung über­nom­men. Oft spricht man hier vom kos­ten­lo­sen Opfer­an­walt. Das gilt auch für die­je­ni­gen, die kei­nen Anspruch auf Pro­zess­kos­ten­hil­fe haben. Ziel des Gesetz­ge­bers war es, die Rech­te der Opfer von Straf­ta­ten zu stär­ken. Dane­ben kann nach den übli­chen Vor­aus­set­zun­gen unter Umstän­den Pro­zess­kos­ten­hil­fe bean­tragt wer­den. Bei einem Pro­zess­erfolg trägt in der Regel der Ange­klag­te die Kosten.

Ansons­ten fal­len Anwalts­kos­ten nach Ver­ein­ba­rung mit dem Rechts­an­walt an, die sich typi­scher­wei­se am Auf­wand ori­en­tie­ren. Hier ist es üblich, einen gemein­sa­men Weg mit dem Weg Anwalt zu besprechen.

Verbindung mit einem Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch

Die Fol­gen einer Straf­tat füh­ren oft­mals in einem mate­ri­el­len oder imma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­scha­den des Opfers. Mit­hil­fe des Adhä­si­ons­ver­fah­ren (§§ 403 ff. StPO) kön­nen Sie zivil­recht­li­che Ansprü­che auf Geld schon im Straf­pro­zess gel­tend machen. Dies kann den zusätz­li­chen Weg über ein Zivil­ver­fah­ren erspa­ren und unter Umstän­den sinn­voll sein, wie etwa bei über­schau­ba­ren Schmer­zens­geld- oder Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen. Auch das „Ange­hö­ri­gen­schmer­zens­geld“ bzw. die „Hin­ter­blie­be­nen­ent­schä­di­gung“ darf nicht unbe­rück­sich­tigt bleiben.

Bei umfang­rei­chen Ansprü­chen bevor­zu­gen wir den Weg über ein par­al­le­les oder anschlie­ßen­des zivil­recht­li­ches Ver­fah­ren, da die fach­be­zo­ge­ne Kom­ple­xi­tät vie­ler Ansprü­che sorg­fäl­ti­ger und erfolgs­ver­spre­chen­der durch das Zivil­ge­richt bear­bei­tet wird. Daher muss auch hier die Vor­ge­hens­wei­se sorg­fäl­tig mit dem Anwalt bespro­chen wer­den und hängt u.a. vom Aus­maß des Scha­dens sowie vom Fort­schritt des straf­recht­li­chen Ver­fah­rens ab. Fer­ner müs­sen Beson­der­hei­ten zivil­recht­li­cher Ansprü­che wie die Ver­jäh­rung berück­sich­tigt werden.

Gera­de in über­schau­ba­ren Anspruchs­si­tua­tio­nen bie­tet das Adhä­si­ons­ver­fah­ren jedoch einen gang­ba­ren Weg, um schon im Straf­ver­fah­ren finan­zi­el­le Ansprü­che rechts­si­cher durchzusetzen.

Des­halb soll­te die Stra­te­gie zur Rea­li­sie­rung finan­zi­el­ler Ansprü­che gemein­sam mit dem Rechts­an­walt ent­wi­ckelt werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Die­ser Arti­kel kann nur einen all­ge­mei­nen Über­blick lie­fern und ersetzt nicht die fall­be­zo­ge­ne Bera­tung. Wei­te­re Infor­ma­ti­on fin­den Sie im Bereich unse­rer Inter­net­sei­te zum Straf­recht. Ger­ne hel­fen wir Ihnen in Ihrem per­sön­li­chen Fall wei­ter. Gemein­sam füh­ren wir Sie als Opfer­an­walt durch den Straf­pro­zess und arbei­ten ganz­heit­lich und mit Ver­ständ­nis für das erlit­te­ne Unrecht für Ihren Erfolg. Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf.

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