Veröffentlichung: Aufsatz zur Zulässigkeit einer Impfpflicht gegen die Masern in der MedR

Impfpflicht als gesundheitsrechtliche FragestellungUnter dem Titel „Die Ein­füh­rung einer Impf­pflicht zur Bekämp­fung der Masern. Eine zuläs­si­ge staat­li­che Hand­lungs­op­ti­on“ hat Rechts­an­walt Sebas­ti­an Krah­nert gemein­sam Prof. Dr. iur. Nils Schaks einen Auf­satz in der aktu­el­len Aus­ga­be der Zeit­schrift Medi­zin­recht (12/2015) ver­öf­fent­licht (Fund­stel­le: MedR 2015, 860–866). Der Auf­satz geht auf ein The­ma ein, das in Rechts­wis­sen­schaft und Gesell­schaft kon­tro­vers dis­ku­tiert wird. Immer wie­der wird der Fokus der öffent­li­chen Wahr­neh­mung auf Infek­ti­ons­krank­hei­ten gelegt. So erreg­te die Ebo­la-Epi­de­mie im Jahr 2015 gro­ßes Auf­se­hen und eine Wel­le der inter­na­tio­na­len Hil­fe. Im epi­de­mio­lo­gi­schen Bul­le­tin 21/2015 weist das Robert-Koch-Insti­tut zudem aktu­ell auf unge­wöhn­li­che Infek­ti­ons­krank­hei­ten hin, die bei Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen auf­tre­ten kön­nen – frei­lich mit dem Hin­weis, dass eine Aus­brei­tung auf die All­ge­mein­be­völ­ke­rung sehr unwahr­schein­lich ist. Ein sol­cher Hin­weis ist wich­tig, um dem Miss­brauch der medi­zi­ni­schen Sach­la­ge für Zwe­cke frem­den­feind­li­cher Bericht­erstat­tung vorwegzukommen.

Aufsatz nimmt Impfpflicht gegen die Masern in den Blick

Der nun ver­öf­fent­lich­te Auf­satz unter­sucht die Ein­füh­rung einer Impf­pflicht in Hin­blick auf die Masern, die in Deutsch­land ende­misch vor­kom­men. Immer wie­der kommt es hier­bei zu Krank­heits­aus­brü­chen grö­ße­ren Aus­ma­ßes, die offen­ba­ren, dass der Immu­ni­täts­sta­tus in Tei­len der Bevöl­ke­rung nicht opti­mal ist. Dies hat viel­fäl­ti­ge Fra­gen zur mög­li­chen Ein­füh­rung einer Impf­pflicht auf­ge­wor­fen. So ist auch für Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Grö­he eine Impf­pflicht „kein Tabu“. Erst im Dezem­ber 2015 hat sich der CDU-Bun­des­par­tei­tag für die Ein­füh­rung von Impf­pflich­ten gegen diver­se Erkran­kun­gen, u.a. gegen die Masern, ausgesprochen.

Ob sol­che Impf­pflich­ten gegen Erkran­kun­gen wie Teta­nus oder Mumps ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­sig sind, erscheint zwei­fel­haft, kann hier aber dahin­ste­hen. Die Beson­der­heit der Masern-Erkran­kung liegt näm­lich gera­de in der aus­ge­präg­ten Gefähr­ung Drit­ter durch die Erkrank­ten, also den Infek­ti­ons­weg von Mensch zu Mensch. Die ver­fas­sungs­recht­li­chen Wer­tun­gen sind vor die­sem Hin­ter­grund anders als bei Erkran­kun­gen wie Teta­nus, deren Erre­ger­re­ser­voir sich ohne­hin in der gesam­ten Umwelt befin­det. Wie aus der Über­schrift des Auf­sat­zes bereits erkenn­bar ist, befür­wor­ten Schaks und Krah­nert die Mög­lich­keit der Ein­füh­rung einer Impf­pflicht gegen die Masern im Ergeb­nis, nach­dem sie vor­her die Erkran­kung selbst, die von ihr aus­ge­hen­de Gefähr­dung, die Risi­ken der Imp­fung selbst und sodann die ver­fas­sungs­recht­li­che Bewer­tung vor­ge­nom­men haben. Den­noch bleibt fest­zu­hal­ten, dass die Impf­pflicht im Gesund­heits- und Medi­zin­recht hoch umstrit­ten ist.

Impfungen als Teil der Krankheitsprävention

Imp­fun­gen zäh­len zur pri­mä­ren Krank­heits­prä­ven­ti­on. Sie ver­hin­dern durch immu­no­lo­gi­sche Vor­gän­ge die Krank­heits­ent­ste­hung. Regel­mä­ßig wer­den emp­foh­le­ne Imp­fun­gen von den Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen bezahlt. Bis­lang besteht in Deutsch­land kei­ne Impf­pflicht, son­dern der Staat setzt auf Frei­wil­lig­keit und die selbst­be­stimm­te Ent­schei­dung des Ein­zel­nen. Grund­sätz­lich ent­spricht dies der Frei­heits­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik. Unter Umstän­den ist eine Frei­heits­be­schrän­kung für den Ein­zel­nen jedoch zu recht­fer­ti­gen. Zur genau­en Argu­men­ta­ti­on der Autoren sei auf den Auf­satz in MedR 2015, 860–866 verwiesen.

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