Appendizitis und ärztlicher Behandlungsfehler

Die aku­te Appen­di­zi­tis, umgangs­sprach­lich „Blind­darm­ent­zün­dung“, ist ein sehr häu­fi­ges chir­ur­gi­sches Krank­heits­bild. Auch wenn die Appen­di­zi­tis eben­so im Erwach­se­nen­al­ter auf­tre­ten kann, hat sie als kin­der­chir­ur­gi­sches Krank­heits­bild beson­de­re Bekannt­heit erlangt. Typi­sche Sym­pto­me, etwa Schmer­zen an bestimm­ten Druck­punk­ten, ler­nen Medi­zin­stu­den­ten von Anfang an. Den­noch wird die Appen­di­zi­tis mach­mal ver­kannt und für einen ein­fa­chen Magen-Darm-Infekt gehal­ten. Doch dies kann für die Betrof­fe­nen erheb­li­che Fol­gen haben. In unse­rer Kanz­lei haben wir schon zahl­rei­che Fäl­le arzt­haf­tungs­recht­lich betreut, in denen eine Appen­di­zi­tis ver­kannt wur­de. Ins­be­son­de­re Rechts­an­wäl­tin Kat­ja Krahl hat sich hier­bei auf das Kin­der­scha­dens­recht spe­zia­li­siert. In unse­rer Kanz­lei arbei­ten wir im Team und tra­gen medi­zi­ni­sches und juris­ti­sches Wis­sen zusammen.

Symptome der akuten Appendizitis

Beson­ders cha­rak­te­ris­tisch für eine „Blind­darm­ent­zün­dung“ sind die abdo­mi­nel­len Schmer­zen (Bauch­schmer­zen), wel­che gera­de anfangs schwer loka­li­sier­bar sein und teils krampf­ar­tig auf­tre­ten kön­nen. Auch vege­ta­ti­ve Sym­pto­me wie Übel­keit und Erbre­chen kön­nen ein Hin­weis auf eine aku­te Appen­di­zi­tis sein. Sel­te­ner gehört Durch­fall zu den Sym­pto­men; die­ser schließt eine Blind­darm­ent­zün­dung jedoch nicht aus. Auf­grund der anhal­ten­den oder stär­ker wer­den­den Schmer­zen suchen die Betrof­fe­nen frü­her oder spä­ter einen Arzt auf. Bei der Unter­su­chung kön­nen sich spe­zi­fi­sche Sym­pto­me, etwa Schmer­zen an bestimm­ten Druck­punk­ten, zei­gen. Die­se sind jedoch nicht zwin­gend. Gera­de bei Kin­dern kann eine Appen­di­zi­tis mit rela­tiv unspe­zi­fi­schen Sym­pto­men einhergehen.

Diagnose und Untersuchung

Anamnese und klinische Untersuchung der akuten Appendizitis (Blinddarmentzündung)

Bei der Vor­stel­lung ist nach Schil­de­rung der Sym­pto­me und des bis­he­ri­gen Krank­heits­ver­laufs eine kör­per­li­che Unter­su­chung durch den Arzt not­wen­dig. Bauch­schmer­zen tre­ten bei vie­len Krank­hei­ten als Sym­ptom auf, wes­halb der Arzt Dif­fe­ren­ti­al­dia­gno­sen mit genau die­sem Sym­ptom aus­schlie­ßen muss.

Differentialdiagnose von Appendizitis und Gastroenteritis

Appendizitis: Die sogenannten Blinddarmentzündung kann mit unspezifischen Symptomen einhergehen und wird manchmal auch von Ärzten nicht richtig erkannt
Appen­di­zi­tis: Die soge­nann­ten Blind­darm­ent­zün­dung kann mit unspe­zi­fi­schen Sym­pto­men ein­her­ge­hen und wird manch­mal auch von Ärz­ten nicht rich­tig erkannt

Selbst für erfah­re­ne Ärz­te ist die Dia­gno­se einer aku­ten Appen­di­zi­tis nicht leicht zu stel­len, da nur die Hälf­te aller Pati­en­ten die „klas­si­schen“ Sym­pto­me zeigt. Beson­ders Kin­der und älte­re Men­schen zei­gen aty­pi­sche Sym­pto­me, was die Dia­gno­se somit erschwert. Häu­fig wird die „Blind­darm­ent­zün­dung“ mit einer Gas­troen­teri­tis, eine Ent­zün­dung der Magen- und Dünn­darm­schleim­haut, ver­wech­selt. Durch Rehy­dra­ti­on und Ruhe bes­sern sich die Beschwer­den. Sind die Beschwer­den wei­ter­hin vor­han­den oder wer­den schlim­mer, sind wei­te­re Unter­su­chun­gen indiziert.

Palpation des Bauchraumes und apparative Untersuchungen können die Appendizitis offenbaren

Da die Appen­dix unter­schied­lich gela­gert sein kann und es somit auch zu unter­schied­li­chen Sym­pto­men kom­men kann, kön­nen rek­ta­le und eine vagi­na­le Unter­su­chun­gen gebo­ten sein. In der kli­ni­schen Unter­su­chung wird eine Pal­pa­ti­on des Bauch­raums durch­ge­führt, um die Schmer­zen bes­ser loka­li­sie­ren zu kön­nen (sog. Schmerz­pro­vo­ka­ti­on). Wird die Pal­pa­ti­on im Bauch­raum durch­ge­führt, kla­gen Betrof­fe­ne meist über Schmer­zen im Bereich zwi­schen Nabel und Unterbauch.

Da allein die Pal­pa­ti­on des Bauch­rau­mes kein ein­deu­ti­ges Ergeb­nis bezüg­lich einer aku­ten Appen­di­zi­tis her­vor­brin­gen kann, soll­te eine Sono­gra­phie des Bauch­rau­mes erfol­gen. Eine sol­che Ultra­schall­un­ter­su­chung ist ein­fach, schnell ver­füg­bar und kos­ten­güns­tig. Sie kann Zei­chen der Appen­di­zi­tis zei­gen. In der Ultra­schall­un­ter­su­chung wird die nor­ma­ler­wei­se nicht erkenn­ba­re Appen­dix nun im ent­zün­de­ten Zustand deut­lich sicht­bar dar­ge­stellt. Im Ultra­schall ist bei einer Blind­darm­ent­zün­dung die mehr­schich­ti­ge Wand der Appen­dix deut­lich ver­dickt erkenn­bar. Bei fort­ge­schrit­te­ner Ent­zün­dung kann das gesam­te Organ stark mit Luft­ein­schlüs­sen in der Wand erkenn­bar sein. In sel­te­nen Fäl­len wird ein CT mit Kon­trast­mit­tel durch­ge­führt. Zusätz­lich las­sen sich mit­tels Blut­ent­nah­me in den Labor­un­ter­su­chun­gen u.a. Ent­zün­dungs­zei­chen (z.B. die Leu­ko­zy­ten­zahl oder das CRP) nachweisen.

Gefahr des „Blinddarmdurchbruchs“ (Perforation) mit Folgeschäden

Wer­den die Unter­su­chun­gen zu spät, schlecht oder gar nicht durch­ge­führt, kann es zu einer Ver­schlech­te­rung der Schmer­zen kom­men. Es kommt zu einer Per­fo­ra­ti­on der Darm­wand (umgangs­sprach­lich: „Blind­darm­durch­bruch“) und zur Bil­dung von Abs­zes­sen und von Infil­tra­ten meist im Becken­be­reich. Im schlimms­ten Fall führt die Per­fo­ra­ti­on zu einer lebens­be­droh­li­chen Peri­to­ni­tis (Bauch­fell­ent­zün­dung).

Bei Fest­stel­lung einer aku­ten Appen­di­zi­tis ist in aller Regel eine zeit­na­he Ope­ra­ti­on durch­zu­füh­ren, um den wei­te­ren Krank­heits­ver­lauf zu stop­pen und mög­li­che Schä­den der umlie­gen­den Orga­ne zu ver­mei­den. Kam es bereits zu einer Per­fo­ra­ti­on, kann es im spä­te­ren Lebens­ver­lauf zu Fol­ge­er­kran­kun­gen kom­men. Häu­fig tre­ten Ver­wach­sun­gen im Bauch­raum auf, es kommt ver­mehrt zu Darm­ver­schlüs­sen oder sogar Darm­läh­mun­gen. Auch Schä­den an den inne­ren Geschlechts­or­ga­nen sind durch ent­zün­dungs­be­ding­te Ver­wach­sun­gen denkbar.

Ersatzansprüche bei verkannter Appendizitis

Kommt es zu kei­ner Dia­gno­se einer aku­ten Appen­di­zi­tis, kön­nen Betrof­fe­ne oft ein Schmer­zens­geld­an­spruch gel­tend machen. Ein sol­cher Anspruch hängt davon ab, ob das Nicht­er­ken­nen der Appen­di­zi­tis den Fach­arzt­stan­dard unter­schrei­tet. Im Ein­zel­fall ist die­ser Umstand eben­so wie die Schä­den und die Kau­sa­li­tät zwi­schen Feh­ler und Scha­den, Gegen­stand der arzt­haf­tungs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung, auf die wir uns als Kanz­lei spe­zia­li­siert haben. Neh­men Sie ger­ne Kon­takt mit uns auf.

Wenn auch sel­te­ner, kön­nen Schmer­zens­geld- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bei Appen­di­zi­tis auch dadurch ent­ste­hen, dass die Behand­lung feh­ler­haft ver­lau­fen ist. Häu­fi­ge Streit­punk­te sind hier­bei die Ope­ra­ti­ons­tech­nik und der Ein­satz von Antibiotika.

Die Höhe des Schmer­zens­gelds vari­iert im Ein­zel­fall. Ent­schei­den­de Fak­to­ren, die die Höhe des Schmer­zens­gelds beein­flus­sen sind häu­fig das Alter des Betrof­fe­nen, die Schwe­re des Fehl­ver­hal­tens des Arz­tes, das Aus­maß der Gefähr­dung durch das Fehl­ver­hal­ten, die Inten­si­tät und Dau­er von Schmer­zen. Wei­ter­hin wer­den auch Fol­ge­schä­den und künf­ti­ge Beein­träch­ti­gun­gen, die auf­grund der nicht dia­gnos­ti­zier­ten Appen­di­zi­tis beru­hen, berück­sich­tigt. Die gericht­lich zuge­spro­che­nen Beträ­ge lie­gen viel­fach im Bereich zwi­schen 3.100 € und ca. 36.000 €.

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