Hebammenkrise: Kapazitätsmängel verursachen Geburtsschäden

Kapazitätsmangel im Kreißsaal: Die Folgen können Geburtsschäden sein
Kapa­zi­täts­man­gel im Kreiß­saal: Die Fol­gen kön­nen Geburts­schä­den sein

Trotz stei­gen­der Gebur­ten­zahl in Deutsch­land sin­ken die Kapa­zi­tä­ten für Ent­bin­dun­gen an den Kran­ken­häu­sern. Gab es 1990 noch 1.186 Geburts­sta­tio­nen in Deutsch­land, so waren es 2015 nur noch 709. Allein in Ber­lin wur­den in den letz­ten Jah­ren zwei Geburts­sta­tio­nen geschlos­sen. Grund dafür ist u.a. ein Rück­gang der Zahl der Heb­am­men. Auch in unse­rer Kanz­lei für Medi­zin­recht stel­len wir ver­mehr­te Pro­ble­me wegen des Rückkgangs der Kapa­zi­tä­ten im Bereich der Geburts­hil­fe fest — auch im Bereich der Geburts­schä­den.

Mehr Geburten, weniger Hebammen

Gebur­ten sind häu­fig teu­rer als der Pau­schal­be­trag, der den Kran­ken­häu­sern pro Geburt gezahlt wird. Die Kli­ni­ken gera­ten unter Druck zu spa­ren. Die Zahl der fest­an­ge­stell­ten Heb­am­men wird ver­rin­gert. Die ver­blei­ben­den Geburts­hel­fe­rin­nen müs­sen Über­stun­den absol­vie­ren, kön­nen kaum Pau­sen machen. Sie betreu­en teil­wei­se bis zu fünf Gebur­ten zugleich. Dies führt wie­der­um dazu, dass immer weni­ger Heb­am­men bereit sind, an Kran­ken­häu­sern zu arbei­ten. Vie­le der weni­gen Stel­len blei­ben unbe­setzt. Auch die Gehalts­er­hö­hun­gen zum Janu­ar 2017 heben das Pro­blem nicht auf.

Auch die Pres­se (z.B. die taz oder auch die Ber­li­ner Mor­gen­post) und ande­re Blogs (z.B. hand­ver­le­sens­wert) berich­ten über die kri­sen­haf­te Zuspitzung.

Komplikationen und Verspätungen bei der Geburt

Es ist ein Teu­fels­kreis. Er führt für die Gebä­ren­den dazu, dass sie sich eines Plat­zes im Kreiß­saal des nächs­ten Kran­ken­hau­ses nicht sicher sein kön­nen. Sie müs­sen wei­te Wege auf sich neh­men und wer­den häu­fig noch wäh­rend der Wehen an ein ande­res Kran­ken­haus mit Kapa­zi­tä­ten ver­wie­sen. Laut Erfah­rungs­be­rich­ten muss teil­wei­se sogar selb­stän­dig (!) ein „frei­es“ Kran­ken­haus aus­fin­dig gemacht wer­den, auch in Fäl­len bekann­ter Risiko-Schwangerschaften.

Neben den Unan­nehm­lich­kei­ten für die Gebä­ren­de selbst, die lan­ges War­ten in vol­len Räu­men, feh­len­de psy­chi­sche Betreu­ung und Schmerz­the­ra­pie, sowie die Belas­tung der Unsi­cher­heit umfas­sen, stellt die­ser Miss­stand auch eine Ursa­che für mög­li­che Geburts­schä­den dar.

Sau­er­stoff­man­gel ist in Deutsch­land ins­ge­samt die häu­figs­te Ursa­che für ernst­haf­te Geburts­schä­den. Auch Nabel­schnur­vor­fäl­le, die bei­spiels­wei­se wäh­rend der Rei­se zu einem behand­lungs­be­rei­ten Kran­ken­haus ent­ste­hen, kön­nen zu schwe­ren Hirn­schä­den und ande­ren Behin­de­run­gen, im schlimms­ten Fall auch zum Tod des Kin­des füh­ren. Selbst, wenn man recht­zei­tig ein Kran­ken­haus mit Kapa­zi­tä­ten gefun­den hat, besteht auf­grund der Über­be­las­tung der Heb­am­men ein erhöh­tes Risi­ko für Geburts­kom­pli­ka­tio­nen: Lang­jäh­ri­gen Stu­di­en zufol­ge wer­den bei Betreu­ung meh­re­rer Gebur­ten durch eine ein­zi­ge Heb­am­me bei jeder Geburt deut­lich häu­fi­ger ärzt­li­che Ein­grif­fe und die Ver­ab­rei­chung von Schmerz­mit­teln an die Mut­ter erforderlich.

Schadensersatz und Schmerzensgeld für Mutter und Kind bei Geburtsschäden

Aus Geburts­schä­den kön­nen Schmer­zens­geld- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sowohl des geschä­dig­ten Kin­des als auch der unnö­tig belas­te­ten Mut­ter entstehen.

So hat das OLG Mün­chen einem Kind, wel­ches grob feh­ler­haft ver­spä­tet ent­bun­den wur­de und auf­grund eines Nabel­schnur­vor­falls schwerst­be­hin­dert war, ein Schmer­zens­geld von über 300.000 € zuge­spro­chen (OLG Mün­chen, 23.12.2011, 1 U 3410/09). Einer Mut­ter wur­den wegen einer unnö­ti­gen Ver­län­ge­rung der Geburt und den damit ver­bun­de­nen Schmer­zen und Sor­gen um das Kind bereits 500 € zuge­stan­den (vgl. auch: OLG Koblenz, 26.2.2009, 5 U 1212/07).

Die Gel­tend­ma­chung von Schmer­zens­gel­dern und wei­te­rer Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bei Geburts­schä­den gehört zu den Schwer­punk­ten unse­rer medi­zin­recht­li­chen Kanzlei.

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