Anwaltliche Unterstützung im Abrechnungsstreit für Krankenkassen

Erfahrung in der Vertretung Gesetzlicher Krankenversicherungen

Wir ver­tre­ten seit Jah­ren ver­schie­de­ne Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­run­gen gegen­über Kran­ken­häu­sern im Rah­men gericht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen über sta­tio­nä­re Abrech­nun­gen. In der Regel ist die Man­da­tie­rung auf Dau­er ange­legt. Dadurch tre­ten wir regel­mä­ßig vor den Gerich­ten der Sozi­al­ge­richts­bar­keit im gesam­ten Bun­des­ge­biet auf. Für die von uns ver­tre­te­nen Kran­ken­kas­sen kön­nen wir regel­mä­ßig eine über­durch­schnitt­li­che Erfolgs­quo­te her­bei­füh­ren und ach­ten dar­auf, bei Ver­gleichs­schlüs­sen güns­ti­ge Quo­te zu ver­han­deln und auch bei nega­ti­vem Pro­zess­aus­gang einen pro­zess­öko­no­mi­schen Weg zu beschreiten.

Sozialmedizinische Expertise in der stationären Abrechnungsprüfung

Die sta­tio­nä­re Abrech­nung­prü­fung erfor­dert nicht allein medi­zin­recht­li­che, son­dern auch medi­zi­ni­sche Kennt­nis­se. Wir haben auch ärzt­li­che Kom­pe­tenz. Sozi­al­me­di­zi­ni­sche Vor­gän­ge, Abläu­fe und Zusam­men­hän­ge sind für uns nach­voll­zieh­bar und ermög­li­chen eine genaue­re Fall­be­ar­bei­tung und ‑ein­schät­zung, von der die von uns ver­tre­te­nen Kran­ken­kas­sen pro­fi­tie­ren. Hier­durch haben wir einen ent­schei­den­den Wis­sens­vor­sprung gegen­über den meis­ten Anwäl­ten der Gegen­sei­te und ein Allein­stel­lungs­merk­mal auf dem Anwalts­markt. So ist es mög­lich, dass sich Kran­ken­kas­sen und Kran­ken­häu­ser im Pro­zess auf Augen­hö­he begegnen.

Unsere Anwälte im Krankenversicherungsrecht

Dr. Sebastian Krahnert, Rechtsanwalt und Arzt

Dr. Sebastian Krahnert

Fach­an­walt für Medizinrecht

Dr. Sebas­ti­an Krah­nert lei­tet das Team Kran­ken­ver­si­che­rungs­recht mit dem Schwer­punkt der sta­tio­nä­ren Abrech­nung. Er ist seit Jah­ren auf die­ses Gebiet spe­zia­li­siert und blickt auf meh­re­re tau­send geführ­te Ver­fah­ren zurück. Zudem ist Dr. Krah­nert auch appro­bier­ter Arzt und kann dadurch die viel­fach medi­zi­nisch gepräg­ten Fäl­le sach­ge­recht und effi­zi­ent im Inter­es­se der ver­tre­te­nen Kran­ken­kas­sen bearbeiten.

Rechtsanwalt Joris Rosenbusch

Joris Rosenbusch

Rechts­an­walt im Medizinrecht

Rechts­an­walt Jor­is Rosen­busch koor­di­niert und orga­ni­siert die Abläu­fe inner­halb des Teams für das Kran­ken­ver­si­che­rungs­recht. Er ver­fügt über mehr­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Betreu­ung kran­ken­ver­si­che­rungs­recht­li­cher Man­da­te. Für die von uns ver­tre­te­nen Kran­ken­kas­sen ist Rechts­an­walt Rosen­busch Ansprech­part­ner. Mit sei­ner Erfah­rung und Exper­ti­se trägt er zur rou­ti­nier­ten und erfolg­rei­chen Fall­be­ar­bei­tung bei.

Rechtsanwalt Hannes Friedrich

Hannes Friedrich

Rechts­an­walt im Medizinrecht

Rechts­an­walt Han­nes Fried­rich ver­tritt mit gro­ßem Enga­ge­ment Kran­ken­kas­sen im Abrech­nungs­streit. Er ver­fügt über umfang­rei­che Kennt­nis­se im Sozi­al­recht, die er regel­mä­ßig im Rah­men der lau­fen­den gericht­li­chen Ver­fah­ren für unse­re Man­dan­ten ziel­füh­rend ein­zu­set­zen weiß.

Weiterführende Informationen zu unserer Tätigkeit im Bereich der stationären Abrechnung

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu unse­rer Tätig­keit für Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­run­gen im Abrech­nungs­streits fin­den Sie in den fol­gen­den Unterseiten:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Rein­hardtstr. 47A, 10117 Berlin
(030) 2205683–0
(030) 2205683–99