Wir sind eine medi­zin­recht­li­che Bou­tique mit inter­dis­zi­pli­nä­rer Aus­rich­tung. Die Ver­bin­dung von Medi­zin und Recht ist unse­re Pas­si­on. Wir bear­bei­ten jedoch auch Fäl­le aus Gebie­ten, die nicht unmit­tel­bar dem Medi­zin­recht zuzu­ord­nen sind. Gera­de die Man­dats­be­ar­bei­tung in der Nähe des Medi­zin­rechts gehört auch zu unse­rem Angebot.

Man­da­te ande­rer Rechts­ge­bie­te bear­bei­ten wir nach einer ent­spre­chen­den Vor­prü­fung eben­so. Dies gilt ins­be­son­de­re für zivil­recht­li­che und ver­wal­tungs­recht­li­che Fäl­le. Unse­re Rechts­an­wäl­te haben Exper­ten­wis­sen in ver­schie­de­nen Rechtsgebieten.

Das Medi­zin­recht ist ein Quer­schnitts­rechts­ge­biet, das Ele­men­te aus allen ande­ren Rechts­ge­bie­ten ent­hält. Bei uns gibt es ech­te Dop­pel­qua­li­fi­ka­ti­on mit Abschlüs­sen in Medi­zin und Recht. Alle unse­re Anwäl­te besit­zen dadurch über­durch­schnitt­li­che medi­zi­ni­sche Kennt­nis­se. Dies ist im Arzt­haf­tungs­recht sowie im Kran­ken­haus­recht äußerst vor­teil­haft. Neben all­ge­mei­nen Arzt­haf­tungs­fäl­len aller Art befas­sen wir uns ins­be­son­de­re auch mit dem Geburts­scha­dens­recht. In die­sem Bereich sowie im Kin­der­scha­dens­recht ins­ge­samt hat Rechts­an­wäl­tin Krahl eine beson­de­re Spe­zia­li­sie­rung erworben.

In sozi­al­recht­li­chem Zusam­men­hang betreu­en wir Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen in Abrech­nungs­aus­ein­an­der­set­zun­gen über die sta­tio­nä­re Ver­gü­tung mit Kran­ken­häu­sern. Hier hat beson­ders Rechts­an­walt Krah­nert, der auch Arzt ist, lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen aus einer Viel­zahl von gericht­li­chen Verfahren.

Das Zivil­recht weist zum Medi­zin­recht eini­ge Bezugs­punk­te auf, ins­be­son­de­re im Bereich des Arzt­haf­tungs­rechts. Dane­ben befasst sich unse­re Kanz­lei all­ge­mein mit zivil­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, etwa mit eige­nen oder frem­den For­de­run­gen oder auch tier­me­di­zi­ni­schen Haf­­tungs- und Gewähr­leis­tungs­fra­gen. Das Scha­dens­recht ist ein wei­te­rer Schwer­punkt der zivil­recht­li­chen Fallbearbeitung.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt stellt zudem das Per­so­nen­scha­dens­recht. Es ent­hält ver­gleich­ba­re Wer­tun­gen wie das Arzt­haf­tungs­recht. Auch hier geht es um Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld. Scha­dens­er­satz kann hier ganz viel­fäl­tig aus­fal­len, etwa wenn es um den Ersatz von Ver­dienst­aus­fäl­len geht. Rechts­an­wäl­tin Krahl ver­fügt zudem über beson­de­re Exper­ti­se im Kinderschadensrecht.

Fer­ner bera­ten und ver­tre­ten wir im ärzt­li­chen Arbeitsrecht.

Ver­wal­tungs­recht­li­che Fäl­le bear­bei­ten wir im Bereich der Appro­ba­ti­on und Berufs­er­laub­nis sowie in wei­te­ren Fel­dern des ärzt­li­chen Berufs­rechts, etwa der Fach­arzt­wei­ter­bil­dung. Zudem unter­stüt­zen wir Prüf­lin­ge in medi­zi­ni­schem Zusam­men­hang, etwa bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Staats­examens­prü­fun­gen und ‑ergeb­nis­se und Kenntnisprüfungen.

Straf­recht­li­che Fäl­le bear­bei­ten wir vor allem im medi­zin­recht­li­chen Kon­text. Hier­bei ist es erfor­der­lich, dass medi­zin­recht­li­che Kennt­nis­se in die Fall­be­ar­bei­tung ein­flie­ßen. Denn oft­mals sind die außer­straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen für einen Arzt erheb­lich. Rechts­an­walt Rosen­busch ist Ansprech­part­ner für Ärz­tin­nen und Ärz­te, die mit straf­recht­li­chen Fra­gen kon­fron­tiert sind.

Dane­ben ver­tre­ten wir Opfer von Straf­ta­ten und ihre Ange­hö­ri­gen im Bereich der Neben­kla­ge vor Strafgerichten.

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