Tätigkeitsschwerpunkte
- Arzthaftung
- Kinderschadensrecht
- Personenschadensrecht
- ärztliches Gesellschaftsrecht
- Medizinstrafrecht
Rechtsanwältin Katja Krahl ist Fachanwältin für Medizinrecht und berät als Partnerin der Kanzlei in sämtlichen Fragen des Arzthaftungsrechts. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Sebastian Krahnert hat sie die Kanzlei Krahnert Krahl + Partner gegründet und zu einer führenden Fachanwaltskanzlei im Arzthaftungsrecht auf Patientenseite etabliert.
Frau Rechtsanwältin Krahl hat die Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen geschädigter Patienten zu ihrer Berufung gemacht. Sie vertritt ausschließlich Patienten bei der Geltendmachung von Behandlungsfehlervorwürfen. Durch ihre hochspezialisierte juristische Expertise und ihre langjährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht kann sie auf eine sehr hohe Erfolgsquote zurückblicken.
Hervorzuheben ist hier ihre Spezialisierung auf das Kinderschadensrecht. In diesem Bereich betreut sie erfolgreich Fälle mit Behandlungsfehlern an Kindern und Unfallereignisse, an denen Kindern beteiligt sind. Da sie selbst Mutter einer Tochter ist, liegen ihr die Fälle, in denen es zu Schäden bei Kindern gekommen ist, besonders am Herzen. Im Kinderschadensbereich unserer Kanzlei konnte sie bisher aufgrund ihres außergewöhnlichen Einsatzes in diesen Fällen fast in jedem Fall zum Teil weit überdurschschnittlich hohe Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzzahlungen für ihre kleinen Mandanten erzielen.
Frau Rechtsanwältin Krahl tritt stets mit der erforderlichen Konsequenz und Beharrlichkeit für ihre Mandanten ein. Durch ihre mitfühlende und empathische Art schafft sie es zudem, die erforderlichge Vertrauensbasis zur ihren Mandanten aufzubauen, so dass diese sich jederzeit verstanden, ernst genommen und bestmöglich vertreten fühlen.
Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin in Fragen des ärztlichen Gesellschaftsrechts. Im Rahmen ihrer früheren Tätigkeit im Firmenkundenbereich einer Bank beriet und unterstützte sie mittelständische Unternehmen erfolgreich bei ihrer Existenzgründung sowie beim Auf- und Ausbau ihres Portfolios.
Große fachliche Expertise hat Frau Rechtsanwältin Krahl auch im Medizinstrafrecht.
Lebenslauf
- geboren 1981 in Malchin
- eine Tochter (geboren 2014)
- Berufsausbildung zur Bankkauffrau
- Tätigkeit im Finanzsektor und Unternehmensberatung
- Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei für Strafrecht
- Referendariat beim Kammergericht Berlin
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei für Medizinrecht
- Zulassung als Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Medizinrecht
- Co-Founder von Krahnert Krahl + Partner