Hypoxischer Hirnschaden als Geburtsschaden
Ein hypo­xi­scher Hirn­scha­den kann gera­de bei Kin­dern dra­ma­ti­sche Fol­gen haben

Hypoxischer Hirnschaden: Untergang von Nervenzellen durch Sauerstoffmangel

Als Kanz­lei für Medi­zin­recht möch­ten wir in die­sem Bei­trag zu medi­zi­ni­schen Hin­ter­grün­den haf­tungs­recht­lich rele­van­ter Erkran­kun­gen auf eine schwer­wie­gen­de Hirn­schä­di­gung auf­merk­sam machen: der hypo­xi­sche Hirn­scha­den. Ein hypo­xi­scher Hirn­scha­den ent­steht durch Sau­er­stoff­man­gel im Hirn­ge­we­be. Ner­ven­zel­len (Neu­ro­nen) leis­ten viel; sie benö­ti­gen für ihren Stoff­wech­sel gro­ße Men­gen Sau­er­stoffs. Eine Sau­er­stoff­man­gel­si­tua­ti­on trifft Ner­ven­zel­len daher emp­find­lich. Bereits nach kür­zes­ter Zeit gehen Ner­ven­zel­len zugrun­de. Der ent­ste­hen­de Scha­den ist daher umso grö­ßer, je län­ger der Sau­er­stoff­man­gel anhält. Es kommt also auf die Zeit an. Das bedeu­tet, dass eine schnel­le und rich­ti­ge Reak­ti­on auf eine sol­che Situa­ti­on erfor­der­lich ist.

Situationen, in denen ein hypoxischer Hirnschaden entstehen kann

Hypo­xi­sche Hirn­schä­den kön­nen infol­ge aller medi­zi­ni­scher Not­fäl­le ent­ste­hen, die eine hin­rei­chen­de Sau­er­stoff­sät­ti­gung im Blut, die Blut­zir­ku­la­ti­on ins­ge­samt oder die Blut­ver­sor­gung spe­zi­ell im Gehirn bedin­gen. Denk­bar sind ins­be­son­de­re fol­gen­de Konstellationen:

  • früh­kind­li­che Hirn­schä­di­gung durch Sau­er­stoff­man­gel wäh­rend der Schwan­ger­schaft, der Geburt oder im Kleinkindalter,
  • Wie­der­be­le­bung nach einem Herz­in­farkt,
  • Wie­der­be­le­bung nach einem Ertrin­kungs­un­fall,
  • Schlag­an­fall (Apo­plex) und Hirn­blu­tung,
  • Nar­ko­se­zwi­schen­fall,
  • Ver­kehrs­un­fall,
  • Ersti­ckungs­un­fall,
  • Sui­zid­ver­su­che,
  • Fremd­schä­di­gung durch Körperverletzungen.

Medizinische Folgen: Behinderung, Pflege- und Rehabilitationsbedarf

Aus medi­zi­ni­scher Sicht sind die Fol­gen für den Betrof­fe­nen dra­ma­tisch: Der Nie­der­gang von Ner­ven­zel­len im zen­tra­len Ner­ven­sys­tem haben oft­mals schwe­re Behin­de­run­gen zur Fol­ge, die kaum rever­si­bel, also in der Regel nur wenig rück­gän­gig zu machen oder zu kom­pen­sie­ren sind. Das hat einen hohen Pfle­ge­be­darf zur Fol­ge. Ein hypo­xi­scher Hirn­schä­den ver­ur­sacht, dass die Betrof­fe­nen vie­le Ver­rich­tun­gen des täg­li­chen Lebens nicht (mehr) selb­stän­dig vor­neh­men kön­nen. Bei Babys oder Klein­kin­dern ver­läuft die Ent­wick­lung in der Regel ver­zö­gert; es kann zu epi­lep­ti­schen Anfäl­len kom­men (sog. Ulegy­rie). Betrof­fe­ne Kin­der kön­nen regel­mä­ßig kein nor­ma­les Leben führen.

All dies führt zu einem gro­ßen Pfle­ge­be­darf, der auch die Ange­hö­ri­gen stark belas­tet. Eltern tra­gen für ein geschä­dig­tes Kind gro­ße Ver­ant­wor­tung, geben oft ihre Beru­fe auf, ver­wen­den ihr Ver­mö­gen auf die Pfle­ge. Ein hypo­xi­scher Hirn­scha­den ist für Fami­li­en ein dra­ma­ti­sches Lebens­er­eig­nis. Er stellt vie­les auf den Kopf. Abge­se­hen davon ist gera­de ein Geburts­scha­den inso­weit dra­ma­tisch, als sich Vor­freu­de auf das eige­ne Baby und die Lebens­pla­nung von einem Tag auf den ande­ren ins Gegen­teil verkehren.

Aber auch für älte­re Geschä­dig­te gibt, dass der hypo­xi­sche Hirn­scha­den in der Regel Pfle­ge­be­darf nach sich zieht, aber zugleich auch die Not­wen­dig­keit der Reha­bi­li­ta­ti­on. Reha­bi­li­ta­ti­on bzw. die The­ra­pie der Hirn­schä­di­gung sind müh­sam, aber natür­lich ist es jede Anstren­gung wert, Lebens­qua­li­tät, kogni­ti­ve und moto­ri­sche Leis­tun­gen wie­der zu ver­bes­sern. Gera­de bei Kin­dern besteht Hoff­nung, dass die Fle­xi­bi­li­tät des Gehirns von Kin­dern noch eini­ge Kom­pen­sa­ti­on von Schä­di­gun­gen ermög­licht. Lei­der blei­ben den­noch oft Schä­den für den Rest des Lebens zurück.

Rechtliche Folgen: Verantwortlichkeit und Verursachung, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Aus recht­li­cher Sicht wer­fen Fäl­le des hypo­xi­schen Hirn­scha­dens ver­schie­de­ne Fra­gen auf. Die Hirn­schä­di­gung führt – wie beschrie­ben – zu ein­schnei­den­den Fol­gen. Es steht fest, dass hier ganz erheb­li­che Kos­ten anfal­len, etwa für The­ra­pie, Pfle­ge und Reha­bi­li­ta­ti­on, gege­be­nen­falls aber auch Ver­dienst­aus­fall, Haus­halts­füh­rungs­scha­den und wei­te­re Scha­dens­po­si­tio­nen. Die­se mate­ri­el­len Ein­bu­ßen sind oft­mals als Scha­dens­er­satz zu kom­pen­sie­ren. Hin­zu kommt ein Schmer­zens­geld, das die erlit­te­nen imma­te­ri­el­len Schä­den kom­pen­sie­ren soll. Ein hypo­xi­scher Hirn­scha­den kann bei Ange­hö­ri­gen unter Umstän­den auch einen Schock­scha­den ver­ur­sa­chen, der gleich­sam als Scha­dens­er­satz kom­pen­siert wer­den kann.

Den­noch muss geprüft wer­den, wer für den hypo­xi­schen Hirn­scha­den ver­ant­wort­lich ist, ihn also fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich ver­ur­sacht hat. Die­se Fra­ge ist nicht immer leicht zu beant­wor­ten. Abzu­gren­zen ist die schuld­haf­te Ver­ur­sa­chung von einem schick­sal­haf­ten Ver­lauf, der nie­man­dem zuge­schrie­ben wer­den kann. Gele­gent­lich rea­li­siert sich auch ein Risi­ko, in das ein Pati­ent zuvor ein­ge­wil­ligt hat­te. Auch im Geburts­scha­dens­recht muss genau geprüft wer­den, ob ein Feh­ler eines Arz­tes, einer Heb­am­me oder einer Pfle­ge­kraft vor­liegt. Ins­ge­samt sind der­ar­ti­ge Fra­ge meist im Rah­men des Arzt­haf­tungs­rechts zu prü­fen, gele­gent­lich aber auch im all­ge­mei­nen Per­so­nen­scha­dens­recht, etwa wenn es um Schä­di­gun­gen nach Kör­per­ver­let­zun­gen oder Ver­kehrs­un­fäl­len geht. Sol­che Fra­gen des Per­so­nen­scha­dens­rechts sind dem Arzt­haf­tungs­recht bzw. Geburts­scha­dens­recht sehr ähnlich.

In Hin­blick auf die Pfle­ge kön­nen Ansprü­che gegen­über der Pfle­ge­kas­sen ent­ste­hen. Dies ist eine sozi­al­recht­li­che Fra­ge, die wir in unse­rer Kanz­lei eben­falls bear­bei­ten, wenn es zu recht­li­chen Pro­ble­men kommt oder wenn Hil­fe benö­tigt wird.

Kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Dr. Sebas­ti­an Krah­nert ist Rechts­an­walt und Arzt. Er ist auf das Medi­zin­recht spe­zia­li­siert. Die Kom­bi­na­ti­on von Jura und Medi­zin ermög­licht es ihm, Fäl­le im Arzt­haf­tungs­recht im All­ge­mei­nen und im Geburts­scha­dens­recht im Spe­zi­el­len ganz­heit­lich, kom­pe­tent und pro­fes­sio­nell zu bear­bei­ten. Dies ist für den Man­dan­ten ziel­füh­rend. Hin­zu kommt, dass Sebas­ti­an Krah­nert die Fäl­le mit Empa­thie und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen bear­bei­tet. Er ist sich der schwie­ri­gen Lage bewusst, in der sich Man­dan­ten hier befin­den – und zwar unab­hän­gig davon, ob der hypo­xi­sche Hirn­scha­den durch eine fahr­läs­si­ge oder vor­sätz­li­che Schä­di­gung eines Drit­ten zustan­de gekom­men ist.

Infor­mie­ren Sie sich über unse­re Kanz­lei und stel­len Sie uns Ihren Fall vor, wenn Sie anwalt­li­che Hil­fe benötigen.

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