Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) verschoben

Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) hat bekannt­ge­ge­ben, dass die Ein­füh­rung des beson­de­ren elek­tro­ni­schen Anwalts­post­fachs (beA) auf unbe­stimm­te Zeit ver­scho­ben wor­den ist. Ursprüng­lich soll­te die­ses Pro­jekt zur flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs ab 1. Janu­ar 2016 in Betrieb gehen. Eine Ver­schie­bung kur vor der Inbe­trieb­nah­me – anschei­nend klin­gen „BER“ und „beA“ nicht nur ähn­lich, son­dern neh­men auch einen ähn­li­chen Verlauf.

Unse­re Kanz­lei ist über die Veschie­bung nicht erfreut. Es mag Kanz­lei­en geben, die neue Tech­no­lo­gien ableh­nen, weil man „es schon immer anders gemacht hat.“ Dass dies nicht über­zeugt, liegt auf der Hand. Aus der Sicht unse­rer Kanz­lei ist es gut, moder­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge für den Rechts­ver­kehr zu eröff­nen, natür­lich gesi­chert durch Ver­schlüs­se­lung und Authen­ti­fi­zie­rung. So las­sen sich in die Zeit gekom­me­ne Tech­no­lo­gien wie das Tele­fax in ihrer Nut­zung redu­zie­ren. Ver­sand- und Emp­fangs­be­stä­ti­gun­gen schaf­fen eben­so wie die schnel­le, sofor­ti­ge Über­tra­gung (wie sie jeder von E‑Mails kennt) Rechts­si­cher­heit. In wie vie­len Fäl­len muss­te sich die Recht­spre­chung mit Fra­gen des (verspäteten/besetzten/papierleeren/usw.) Tele­fa­xes befas­sen. Das beA kann hier einen Schritt zu mehr zeit­ge­mä­ßer Moder­ni­tät in der Anwalt­schaft füh­ren, von der auch der Man­dant profitiert.

Wir hof­fen, dass die BRAK dafür sor­gen wird, dass beA schnellst­mög­lich ein­zu­füh­ren. Unse­re Kanz­lei ist tech­nisch auf die Neue­rung vorbereitet.

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