Ein Behandlungsfehler (umgangssprachlich „Kunstfehler“ oder gar „Ärztepfusch“) kann für Patienten ein gravierender Schicksalsschlag sein. Einen Arztfehler oder eine fehlerhafte Behandlung erfahren zu haben und ihre Folgen tragen zu müssen, stellt alle Betroffenen vor große Herausforderungen.
Dabei ist die Rechtslage nicht leicht zu durchschauen: Welche Anforderungen stellt der Facharztstandard? Wie sieht es im Bereich der Pflege aus? Welche Maßstäbe gelten? Welche Auswirkungen haben fehlerhafte Aufklärung und mangelbehaftete Einwilligung? Wo liegt der Unterschied zwischen einfachem und grobem Behandlungsfehler?
Als Anwälte für Arzthaftungsrecht verstehen wir es, Ihren Fall medizinisch zu erfassen und juristisch zu bewerten. Die komplexe Sach- und Rechtslage bringt es mit sich, dass Fälle von einem Anwalt bearbeitet werden sollten, der sich genau das Gebiet der Arzthaftung spezialisiert hat. Die Rechtsanwälte Sebastian Krahnert und Katja Krahl sind im Umgang mit Behandlungsfehlern erfahren und qualifiziert.
Ein besonderer Fall der Arzthaftung ist das Geburtsschadensrecht. Hier sind Arztfehler oft besonders gravierend. Gegenwärtig werden mehr und mehr auch Pflegefehler in den Blick genommen (Pflegehaftung), die etwa in Pflegeheimen, Kliniken oder Altersheimen geschehen.